Fahrrad-Wiki
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Paragraph-Fahrrad

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt die Teilnahme im Straßenverkehr. Sie besteht aus drei Teilen, den "allgemeinen Verkehrsregeln", den "Zeichen und Verkehrseinrichtungen" und den "Durchführungs-, Bußgeld- und Schlußvorschriften".

Besondere fahrradspezifische Vorschriften[]

Die StVO hat einige spezielle Vorschriften parat, die Radfahrer besonders erwähnen. Ansonsten gelten natürlich die allgemeinen Regeln.

(Die folgende Auflistung ist zur Zeit noch stichpunktartig, die genaue Regelung muss in der StVO nachgeschlagen werden)

Teil I (Allgemeine Verkehrsregeln)[]

  • § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
    • Abs. 1: Grundregel: Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen.
    • Abs. 4: Hintereinanderfahren und Radwegbenutzungspflicht als Ausnahme von der Grundregel → siehe auch Fahrbahnbenutzung
    • Abs. 5: Straßenbenutzung von Kinder bis 8 und 10 mit Fahrrädern
  • § 5 Überholen
    • Abs. 4: Überholen von Radfahrern durch Kraftfahrzeuge
    • Abs. 8: Rechts Überholen von wartenden Fahrzeugen auf dem rechten Fahrstreifen
  • § 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
    • Abs. 2: Abbiegen von Radfahrern
    • Abs. 3: Durchfahrenlassen von Radfahrern durch abbiegende Kradftfahrzeuge
  • § 19 Bahnübergänge
    • Abs. 1: Vorrang von Schienenfahrzeugen auf Bahnübergangen über Radwege
  • § 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
    • Abs. 3: Verbot des Anhängens an Fahrzeuge, Freihändigfahrens, Nehmens der Füße von den Pedalen
  • § 26 Fußgängerüberwege
    • Abs. 4: Verhalten von Radfahrern an Radwegen, die über Fußgängerüberwege geführt werden
  • § 27 Verbände
    • Abs. 1: Verbände von mehr als 15 Radfahrern

Teil II (Zeichen und Verkehrseinrichtungen)[]

  • § 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
    • Abs. 2.5 und 2.6: Geltung von Lichtzeichen (s. auch § 53 Abs. 6 StVO)
  • § 39 Verkehrszeichen
  • § 40 Gefahrzeichen
    • Abs. 6: Zeichen 138 - Radfahrer kreuzen
  • § 41 Vorschriftzeichen
    • Abs. 2.1b: Zusatzschilder "Radfahrer kreuzen" an linken Radwegen zum Zeichen 205 (Vorfahrt achten) für den querenden Verkehr und "Fahrradverkehr in der Gegenrichtung" in Einbahnstraßen
    • Abs. 2.5: Zeichen 237 - Radfahrer, Zeichen 240 - gemeinsamer Fuß- und Radweg, Zeichen 241 - getrennter Rad- und Fußweg, Zeichen 244 und Zeichen 244a - Fahrradstraße, Zusatzschild "Radfahrer frei" an Sonderfahrstreifen für Linienomnibusse
    • Abs. 2.6: Zeichen 254 - Verbot für Radfahrer
  • § 42 Richtzeichen (Teil 1)

Teil III (Durchführungs-, Bußgeld- und Schlußvorschriften)[]

  • § 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
    • Abs. 1c: Tempo-30-Zonen in Wohngebieten mit hoher Fahrradverkehrsdichte; Verbot von Radwegen in Tempo-30-Zonen
  • § 49 Ordnungswidrigkeiten
    • Abs. 4.7: Radfahren auf der Insel Helgoland
  • § 50 Sonderregelung für die Insel Helgoland
    • Verbot des Radfahrens auf der Insel Helgoland

Änderungen der StVO[]

Änderungen an der Straßenverkehrsordnung muss der Bundesrat zustimmen.

Die letzte, 47. Änderung der StVO ist am 04. Dezember 2010 in Kraft getreten, betrifft Radfahrer jedoch nicht: Winterreifenpflicht für Kfz (§ 2 Abs. 3a StVO)

46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften[]

Am 12.02.2009 wurde dem Bundesrat eine Änderungsverordnung zur Abstimmung vorgelegt und im Bundesgesetzblatt am 25.08.2009 verkündet.

Die Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der zugehörigen Verwaltungsvorschriften (VwV-StVO) betrifft in starkem Maße den Radverkehr. Sie wurde ursprünglich vom ADFC begrüßt, wohingegen der Fuss e.V. in seiner Zeitschrift mobilogisch schon frühzeitig auf die mögliche Verschlechterung der Situation der Radfahrer hingewiesen hatte.

Die 46. Änderung trat am 01.09.2009 in Kraft und wurde vom Bundesverkehrsminister im April 2010 wegen eines Zitierfehlers für nichtig erklärt. Dieser Ansicht folgt das Bundesministerium für Justiz nicht, die 47. Änderungsverordnung ändert die StVO i.d.F. vom 01.09.2009.


PDF der 46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 12.02.09 bei Bundesrat.de

Literatur[]

  • "Recht für Radfahrer" von Dietmar Kettler, 2. überarbeitete und aktualisierte Auflage im Rhombos-Verlag, Berlin 2007, ISBN 978-3-938807-99-6

Siehe auch[]

Weblinks[]

Wikipediaartikel:
„Straßenverkehrsordnung“
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