Gehwegbenutzungspflicht für Fußgänger[]
Fußgänger müssen einen vorhandenen Gehweg benutzen.[1]
Sie dürfen also nicht auf dem daneben vorhandenen Radweg gehen.
Gehwegbenutzungspflicht für Radfahrer[]
Radfahrer müssen bis zum vollendeten 8. Lebensjahr den Gehweg benutzen.[2]
Siehe auch[]