Benutzungspflicht[]
Diese Pressemitteilung ist Geschichtsverfälschung!
Außerdem ist es Mißachtung des Mitgliederwillens. Es gab mal eine ADFC-Mitgliederversammlung in der die Abschaffung der Benutzungspflicht gefordert wurde (habe leider keine näheren Infos). Wurde dieser Beschluß später wieder aufgehoben? --Thomas 08:41, 1. Mär. 2009 (UTC)
- Der ADFC betreibt gerne Geschichtsfälschung. Er behauptet, die Radwegebenutzungspflicht gäbe es seit 1934 und die Qualitätskriterien für Radwege in der VwV-StVO seien Inhalt der sog. Radfahrernovelle der StVO 1997 gewesen. Die letzte Bundeshauptversammlung (BHV) des ADFC, die erneut den Vorstand ermahnte, die Interessen der Radfahrer zu vertreten, war 2006:
Der ADFC setzt sich verstärkt und öffentlichkeitswirksam dafür ein, dass Radfahren auf der Fahrbahn in der Gesellschaft wieder als Normalfall betrachtet wird.
- Karl-Ludwig Kelber behauptete auf der BHV 1996, die Annahme des Antrages, dass der ADFC gegen die Radwegebenutzungspflicht ist, wäre für die Außenwirkung fatal und der ADFC würde sich nur lächerlich machen. Ihm ist wohl entgangen, dass sich der ADFC 1987 und 1989 bereits gegen die Radwegebenutzungspflicht und gegen Radwege ausgesprochen hatte. Diese Beschlüsse sind heute noch gültig. 1987 war allerdings noch von der „gute[n] Fahrbahnoberflächen (nicht schlechter als auf der parallelen Autofahrbahn)“ die Rede. --Mescalero 14:24, 1. Mär. 2009 (UTC) (seit über 20 Jahren ADFC-Mitglied)
- Danke für die Infos. Ich war jahrelang ADFC-Mitglied. Aber solche Sachen stehen weder in der Radwelt noch in den Regionalblättchen des ADFC. --Thomas 15:28, 1. Mär. 2009 (UTC)