Fahrrad-Wiki
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Im Nachfolgenden sind alle Bußgeldbeträge aufgelistet die Fahrrad Fahrer betreffen. Dabei wird unterschieden von, nur dem Verstoß, mit Behinderung anderer, mit Gefährdung anderer und mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung. Diese 4 verschiedenen Arten haben alle unterschiedliche Kosten. 

Bußgeldkatalog für Fahrräder[]

Tatbestand

Bußgeld

Mit Behinderung anderer

Mit Gefährdung anderer

Mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung

Punkte

Nichtbenutzung des vor­handenen, beschilderten Radwegs

20 Euro

25 Euro

30 Euro

35 Euro

Benutzung des be­schilderten Rad­weges in nicht zugelas­sener Richtung

20 Euro

25 Euro

30 Euro

35 Euro

Befahren einer Einbahn­straße in nicht vor­geschrie­bener Fahrt­richtung

20 Euro

25 Euro

30 Euro

35 Euro

Befahren einer nicht frei­gege­benen Fuß­gänger­zone oder eines Gehwegs

15 Euro

20 Euro

25 Euro

30 Euro

Befahren einer frei­gege­benen Fuß­gänger­zone oder eines Geh­wegs mit mehr als Schrittgeschwindigkeit 15 Euro - - -
Auf Geh- und Radweg Geschwindigkeit nicht an Fußgänger angepasst 15 Euro - - -
Befahren eines für Fahrzeuge oder Fahr­räder ge­sperrten Bereichs

15 Euro

20 Euro

25 Euro

30 Euro

Trotz vorhandener Schutz­streifen­markierung nicht auf der rechten Seite gefahren

15 Euro

20 Euro

25 Euro

30 Euro

Fehler beim direkten oder indirekten Linksabbiegen

15 Euro

20 Euro

25 Euro

30 Euro

Nebeneinander gefahren und dabei andere behindert

-

20 Euro

25 Euro

30 Euro

Freihändig fahren

5 Euro

-

-

-

Beför­derung eines Kindes auf einem Fahr­rad ohne vor­geschrie­bene Sicher­heits­vorrich­tungen

5 Euro

-

-

-

Beförderung einer über 7 Jahre alten Person auf einem ein­sitzigen Fahr­rad oder im Anhänger

5 Euro

-

-

-

Beleuchtungseinrichtungen (auch Rückstrahler) am Fahr­rad nicht vor­handen oder nicht betriebs­bereit

20 Euro

-

25 Euro

35 Euro

Beleuchtung trotz Dunkel­heit oder schlechter Sicht nicht benutzt oder ver­schmutzt/verdeckt

20 Euro

-

25 Euro

35 Euro

Bremsen oder Klingel ent­sprechen nicht den Vor­schriften, sind nicht vor­handen oder betriebs­bereit

15 Euro

-

-

-

Fahrzeug nicht vorschrifts­mäßig, dadurch Verkehrs­sicherheit wesentlich beein­trächtigt 80 Euro - - -
Haltgebot oder andere Zeichen von Polizei­beamten nicht beachtet

25 Euro

-

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-

Benutzung eines Mobil­telefons (ohne Frei­sprech­einrich­tung)

25 Euro

-

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-

Missachtung des Rotlichts an der Ampel

45 Euro

-

100 Euro

120 Euro

1

Die Ampel war bereits län­ger als eine Sekunde rot

100 Euro

-

160 Euro

180 Euro

1

Bahn­über­gang trotz geschlossener (Halb-)Schranke überquert

350 Euro

-

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4

Fußgängern am Fuß­gänger­über­weg (Zebrastreifen) das Überqueren nicht ermöglicht

40 Euro

-

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4

In Fuß­gänger­zone mit zugelassenem Radverkehr Fußgänger gefährdet

-

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20 Euro

-

Fahrzeug geführt, obwohl das Gehör durch ein Gerät beein­trächtigt war

10 Euro

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Quelle[]

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