Fahrrad-Wiki
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Seit über 100 Jahren der Fahrradgeschichte. Gibt es ab heute dem 1.August.2013 keine Dynamopflicht mehr für Fahrräder. Bislang war dies ein Privileg für Rennräder welche unter 11kg wiegen. Aber das heißt noch lange nicht, dass alle LED Lampen zugelassen sind! 

Anforderungen[]

"Die Scheinwerfer müssen mindestens eine Beleuchtungsstärke von zehn Lux und eine bestimmte Lichtverteilung aufweisen", erläutert der ADFC-Rechtsreferent die Prüfkriterien. "Das Licht ist im Zentrum besonders hell und nimmt nach außen hin ab. Nach oben ist der Lichtstrahl abgeschnitten, damit Entgegenkommende nicht geblendet werden." Auf keinen Fall dürfe die Beleuchtung am Rad blinken. Scheinwerfer und Rückleuchten müssten außerdem gegen Staub und Nässe abgedichtet sein und auch auf Holperstrecken in Position bleiben. Eine Kontrollleuchte für den Batteriezustand sei ebenfalls Pflicht.

"Händler, die Lichtanlagen ohne Prüfzeichen verkaufen, begehen eine Ordnungswidrigkeit", betont Huhn. Fehle das Prüfzeichen, sei das ein Mangel. Folglich könnten Kunden ungeprüfte Leuchten innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf beim Händler zurückgeben.

Das Prüfzeichen für LED Lampen[]

Fahrradbeleuchtung muss eine amtliche Bauartgenehmigung haben - das gilt auch für Ansteckleuchten mit Akkus oder Batterien. Zugelassene Scheinwerfer und Rückleuchten erkennen Verbraucher an einem Prüfzeichen: "Das besteht aus einer Wellenlinie, dem Großbuchstaben K und einer fünfstelligen Zahl", erklärt Roland Huhn vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC). Das K stehe für Karlsruhe, wo im Lichttechnischen Institut die Prüfung erfolge.


Jetzt seid ihr gefragt was ist eure Meinung das jetzt auch offiziell LED Leuchten Erlaubt sind?

Stimmt ab und erläutert eure Antwort:

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