Die Fahrradbeleuchtung in Österreich benötigt - sowohl aktiv wie auch passiv - keine Prüfzeichen, also weder Wellenlinie noch K-Nummer. Auch gibt es keine Beschränkung, wie viel Licht am Fahrrad leuchten darf und durch welche Stromquelle die Lichtanlage betrieben wird. In Österreich gilt für die aktive und passive Beleuchtung sowie für weitere Fahrradkomponenten wie Glocke / Hupe, Bremsen, etc. die österreichische Fahrradverordnung.
Siehe auch[]
- Beleuchtung (Technik)
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